Der Gemeinderat hat am 3. September 2025, gestützt auf Art. 7 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) im Rahmen der Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans, nachstehende Änderungsauflage gegenüber der Gesamtauflage vom 22.11.2024 bis 23.12.2024 nach den Einspracheverhandlungen und der Änderungsmitwirkung erlassen:
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Zonenplan
- Eine Teilfläche der Intensivlandwirtschaftszone (ILZ) im Sorntal, Grundstück Nr. 594, wird – analog zum aktuell rechtskräftigen Zonenplan und entgegen der Auflage 2024 – wieder aufgenommen.
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Gemeindestrassenplan
- Anpassung Strasse 3. Klasse Nr. 3.67, Zimmereiweg
- Anpassung Erschliessung Grundstück Nr. 1107, Tobelstr. 12-14
- Aufhebung Strasse 3. Klasse Nr. 3.81, Gaisberg
- Aufhebung Weg 3. Klasse Nr. 6.10, Textilmuseum Sorntal
- Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.94, Diggetwald
- Verkürzung Strasse 3. Klasse Nr. 3.89, Mutwil
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, vom Freitag, 3. Oktober 2025 bis Montag, 3. November 2025, im Gemeindehaus, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, öffentlich auf. Die Unterlagen werden auch auf der Webseite «www.niederbueren.ch / Auflagen» publiziert. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Innert der Auflagefrist kann gegen die Änderungen im Zonenplan sowie im Strassenplan beim Gemeinderat, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).