Der Gemeinderat hat am 23. Oktober 2024, gestützt auf Art. 7 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) im Rahmen der Gesamtrevision des Rahmennutzungsplans, erlassen:
- Zonenplan
- Baureglement
- Gemeindestrassenplan
Die Erlasse liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen, vom Freitag, 22. November 2024 bis Montag, 23. Dezember 2024, im Gemeindehaus, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, öffentlich auf. Die Unterlagen werden auch auf der Webseite «www.niederbueren.ch / Auflagen» publiziert. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.
Gleichzeitig werden der Planungsbericht, die Beilage zum Baureglement sowie die Karte 1:5000 zum Fuss-, Wander- und Radwegplan öffentlich bekannt gemacht. Diese Dokumente sind behördenverbindlich. Dagegen besteht keine Einsprachemöglichkeit.
Innert der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan, das Baureglement und den Strassenplan beim Gemeinderat, Gossauerstrasse 5, 9246 Niederbüren, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 152 ff. PBG sGS 731.1 und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege sGS 951.1, abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Während der gleichen Auflagefrist kann gegen die Waldfeststellungen beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.